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Leistungen

Unser Leistungsspektrum im Brandschutz – von der Konzepterstellung bis zur Schulung und Begleitung vor Ort.

Alle Brandschutz-Leistungen im Überblick

Jede Leistung mit Kurzbeschreibung, Nutzen, Rechtsgrundlagen, Ablauf und Ergebnis.

  • Erstellung von brandschutztechnischen Stellungnahmen und Konzepten

    Wir erstellen brandschutztechnische Stellungnahmen und Konzepte, die alle relevanten Anforderungen der Bauordnung und der Sachversicherer berücksichtigen. Damit schaffen Sie Planungssicherheit und erfüllen behördliche und versicherungstechnische Vorgaben.

    Nutzen für Sie

    • Planungssicherheit für Bauherren und Architekten
    • Schnellere Genehmigungsverfahren
    • Erfüllung bauaufsichtlicher und versicherertechnischer Anforderungen

    Rechtliche Grundlagen

    BauO NRW, Musterbauordnung (MBAO), Vorgaben der Feuerversicherer

    Typischer Ablauf

    1. Auftragsklärung und Bereitstellung der Planunterlagen
    2. Analyse der Nutzung und der baulichen Gegebenheiten
    3. Erstellung der Stellungnahme bzw. des Konzepts
    4. Abstimmung mit Bauherr und Planern, ggf. Behördenvortrag

    Ergebnis / Output

    Vollständige, anerkannte brandschutztechnische Stellungnahme oder ein Brandschutzkonzept als Grundlage für Genehmigung und Umsetzung.

  • Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzordnungen

    Die Brandschutzordnung regelt das Verhalten im Brandfall und die vorbeugenden Maßnahmen. Wir erstellen und fortschreiben Brandschutzordnungen nach DIN 14096 (Teil A, B, C) und passen sie an Ihre Nutzung und Ihr Gebäude an.

    Nutzen für Sie

    • Rechtssichere Dokumentation der Brandschutzorganisation
    • Klare Verhaltensregeln für alle Beschäftigten und Nutzer
    • Grundlage für Unterweisungen und Evakuierungsübungen

    Rechtliche Grundlagen

    ArbSchG, ASR A2.2, DIN 14096, DGUV Vorschriften

    Typischer Ablauf

    1. Begehung und Erfassung der Objektgegebenheiten
    2. Festlegung der Brandschutzorganisation (Fluchtwege, Sammelplätze, Meldewege)
    3. Erstellung der Teile A (allgemein), B (für alle Nutzer) und C (für betriebliche Führungskräfte)
    4. Abnahme und Einführung, ggf. Fortschreibung bei Änderungen

    Ergebnis / Output

    Eine vollständige, an Ihr Objekt angepasste Brandschutzordnung inkl. Aushang (Teil A) und Handlungsanweisungen für den Brandfall.

  • Erstellung und Fortschreibung von Evakuierungskonzepten

    Ein Evakuierungskonzept definiert Abläufe, Verantwortlichkeiten und Maßnahmen für die Räumung des Gebäudes. Wir erstellen und fortschreiben Evakuierungskonzepte, die zu Ihrer Nutzung und Ihren Räumlichkeiten passen.

    Nutzen für Sie

    • Schnelle und geordnete Räumung im Brandfall
    • Klare Rollen (z. B. Evakuierungshelfer) und Abläufe
    • Erfüllung arbeitsschutz- und bauaufsichtlicher Anforderungen

    Rechtliche Grundlagen

    ArbSchG, ASR A2.2, BauO NRW, Arbeitsstättenverordnung

    Typischer Ablauf

    1. Erfassung der Nutzung, Fluchtwege und Sammelplätze
    2. Festlegung von Evakuierungswegen und Alarmierung
    3. Definition von Verantwortlichkeiten und Ablauf
    4. Dokumentation und Einbindung in Brandschutzordnung und Übungen

    Ergebnis / Output

    Ein schlüssiges Evakuierungskonzept als Bestandteil Ihrer Brandschutzorganisation, inkl. Fortschreibung bei Änderungen.

  • Erstellung, Überprüfung und Fortschreibung von Feuerwehrplänen sowie Flucht- und Rettungsplänen

    Feuerwehrpläne unterstützen die Feuerwehr bei der Orientierung; Flucht- und Rettungspläne weisen Nutzern den Weg ins Freie. Wir erstellen, prüfen und fortschreiben diese Pläne normgerecht und aktuell.

    Nutzen für Sie

    • Schnellere Orientierung der Feuerwehr im Objekt
    • Klare Wegeführung für Flucht und Rettung
    • Erfüllung von Auflagen aus Bauordnung und Versicherung

    Rechtliche Grundlagen

    DIN 14095, DIN ISO 23601, BauO NRW, ArbStättV

    Typischer Ablauf

    1. Grundrisse und Nutzungsdaten erfassen
    2. Fluchtwege, Rettungswege und brandschutzrelevante Einrichtungen einzeichnen
    3. Pläne normgerecht erstellen und kennzeichnen
    4. Regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung bei Änderungen

    Ergebnis / Output

    Aktuelle Feuerwehrpläne und Flucht- und Rettungspläne in der erforderlichen Anzahl und Aufhängung.

  • Beurteilung von Brandgefährdungen an Arbeitsplätzen

    Der Arbeitgeber muss Brandgefährdungen an Arbeitsplätzen beurteilen. Wir unterstützen Sie bei der systematischen Beurteilung und leiten daraus erforderliche Maßnahmen ab.

    Nutzen für Sie

    • Rechtssichere Erfüllung der Beurteilungspflicht
    • Transparenz über Brandrisiken und Gegenmaßnahmen
    • Grundlage für Unterweisungen und Brandschutzorganisation

    Rechtliche Grundlagen

    ArbSchG, ASR A2.2, DGUV Vorschrift 1

    Typischer Ablauf

    1. Erfassung der Arbeitsplätze und Tätigkeiten
    2. Identifikation von Zündquellen, brennbaren Stoffen und sonstigen Einflussfaktoren
    3. Beurteilung und Dokumentation
    4. Ableitung und Priorisierung von Maßnahmen

    Ergebnis / Output

    Dokumentierte Beurteilung der Brandgefährdung mit konkreten Maßnahmenempfehlungen.

  • Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren

    Wo brennbare Stoffe oder explosionsfähige Atmosphären vorkommen können, sind Brand- und Explosionsgefahren zu ermitteln. Wir unterstützen Sie bei der fachgerechten Ermittlung und beim Explosionsschutzdokument.

    Nutzen für Sie

    • Sicherheit im Umgang mit brennbaren und explosionsfähigen Stoffen
    • Erfüllung der Anforderungen aus Gefahrstoff- und Arbeitsschutzrecht
    • Grundlage für technische und organisatorische Schutzmaßnahmen

    Rechtliche Grundlagen

    GefStoffV, BetrSichV, TRBS, ASR A2.2

    Typischer Ablauf

    1. Erfassung der Stoffe, Prozesse und Räume
    2. Ermittlung und Bewertung der Gefahren
    3. Erstellung bzw. Fortschreibung des Explosionsschutzdokuments
    4. Ableitung von Maßnahmen und Überprüfungsintervallen

    Ergebnis / Output

    Ermittlung und Dokumentation der Brand- und Explosionsgefahren inkl. erforderlicher Maßnahmen.

  • Unterstützung bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen

    Behördliche Anordnungen im Brandschutz müssen fristgerecht und fachgerecht umgesetzt werden. Wir beraten Sie bei der Interpretation der Auflagen und begleiten die Umsetzung bis zur Abnahme.

    Nutzen für Sie

    • Sichere und rechtssichere Erfüllung der Auflagen
    • Schnellere Abnahme durch klare Umsetzungsplanung
    • Vermeidung von Nachforderungen und Verzögerungen

    Rechtliche Grundlagen

    BauO NRW, Behördliche Bescheide und Auflagen

    Typischer Ablauf

    1. Sichtung der Anordnung und Fristen
    2. Umsetzungsplan und Priorisierung
    3. Fachliche Begleitung bei Maßnahmen (baulich, anlagentechnisch, organisatorisch)
    4. Dokumentation und Vorbereitung der Abnahme

    Ergebnis / Output

    Umsetzung der behördlichen Anordnungen mit Nachweis und Abnahme.

  • Ausbildung von Brandschutzhelfern (gemäß ASR A2.2)

    Brandschutzhelfer müssen in ausreichender Anzahl vorhanden und ausgebildet sein. Wir schulen Ihre Mitarbeiter nach ASR A2.2 in Theorie und Praxis inkl. Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen.

    Nutzen für Sie

    • Erfüllung der gesetzlichen Anforderung an Brandschutzhelfer
    • Sichere Erstbekämpfung und Unterstützung bei der Evakuierung
    • Praxistaugliche Übung mit Löschgeräten

    Rechtliche Grundlagen

    ASR A2.2, ArbSchG, DGUV Information 205-023

    Typischer Ablauf

    1. Festlegung der erforderlichen Anzahl Brandschutzhelfer
    2. Theoretischer Teil: Rechtsgrundlagen, Brandlehre, Verhalten im Brandfall
    3. Praktischer Teil: Handhabung von Feuerlöschern und ggf. Wandhydranten
    4. Teilnahmebescheinigung und Empfehlung zur Wiederholungsschulung

    Ergebnis / Output

    Ausgebildete Brandschutzhelfer mit Nachweis und aktualisierter Brandschutzorganisation.

  • Umsetzung behördlicher Anordnungen sowie Erfüllung der Anforderungen des Feuerversicherers

    Neben der Behörde können auch Feuerversicherer Auflagen und Anforderungen stellen. Wir unterstützen Sie dabei, beide Anforderungsgeber fachgerecht zu bedienen und Doppelarbeit zu vermeiden.

    Nutzen für Sie

    • Vollständige Erfüllung von Behörde und Versicherer
    • Vermeidung von Leistungseinschränkungen im Schadenfall
    • Ein Ansprechpartner für alle brandschutztechnischen Nachweise

    Rechtliche Grundlagen

    BauO NRW, VdS-Richtlinien, Vertragliche Versicherungsbedingungen

    Typischer Ablauf

    1. Zusammenstellung aller Auflagen und Anforderungen
    2. Abgleich und priorisierte Umsetzungsplanung
    3. Umsetzung und Dokumentation
    4. Nachweis gegenüber Behörde und Versicherer

    Ergebnis / Output

    Nachweis der Erfüllung behördlicher und versicherertechnischer Anforderungen.

  • Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen

    Bei Neubau, Umbau, Nutzungsänderung, Anmietung oder Beschaffung sind brandschutztechnische Anforderungen zu beachten. Wir begleiten Sie von der Konzeptphase bis zur Abnahme und Nutzung.

    Nutzen für Sie

    • Rechtssichere Planung und Umsetzung
    • Keine bösen Überraschungen bei Abnahme oder Betriebsprüfung
    • Einheitliche Anforderungen aus Bauordnung und Arbeitsschutz

    Rechtliche Grundlagen

    BauO NRW, ArbStättV, ASR, Vorgaben Feuerversicherer

    Typischer Ablauf

    1. Frühzeitige Einbindung in die Planung
    2. Brandschutzkonzept / Stellungnahme
    3. Begleitung der Umsetzung und Abnahme
    4. Übergabe in den Betrieb (Brandschutzordnung, Pläne, Unterweisungen)

    Ergebnis / Output

    Brandschutzrechtlich abgesichertes Projekt mit durchgängiger Dokumentation.

  • Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel

    Arbeitsstätten müssen mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen ausgestattet sein. Wir ermitteln den Bedarf, wählen die Löschmittel passend zu Ihren Gefahren aus und prüfen die sachgerechte Anordnung.

    Nutzen für Sie

    • Rechtkonforme und zweckmäßige Ausstattung
    • Optimale Löschwirkung durch passende Löschmittel
    • Grundlage für Unterweisungen und Brandschutzhelfer

    Rechtliche Grundlagen

    ASR A2.2, ArbStättV, DIN EN 3, TRBS

    Typischer Ablauf

    1. Beurteilung der Brandgefährdung und der Räume
    2. Berechnung bzw. Festlegung der erforderlichen Anzahl und Art
    3. Vorschlag für Aufstellorte und Kennzeichnung
    4. Abnahme und Dokumentation, ggf. Einbindung in Prüfintervalle

    Ergebnis / Output

    Konzept und Nachweis der Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen inkl. Löschmittelauswahl.

  • Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen

    Evakuierungsübungen zeigen, ob Fluchtwege und Abläufe im Ernstfall funktionieren. Wir planen und führen Evakuierungsübungen durch, werten sie aus und leiten Verbesserungen ab.

    Nutzen für Sie

    • Überprüfung der Evakuierungsabläufe unter realistischen Bedingungen
    • Sensibilisierung der Nutzer und Stärkung der Brandschutzorganisation
    • Nachweis für Behörden und Versicherer

    Rechtliche Grundlagen

    ASR A2.2, ArbSchG, Brandschutzordnung

    Typischer Ablauf

    1. Abstimmung mit Ihnen über Ziel, Umfang und Termin
    2. Vorbereitung (Sammelplätze, Rollen, Alarmierung)
    3. Durchführung der Übung und Beobachtung
    4. Nachbesprechung, Protokoll und Maßnahmenplan

    Ergebnis / Output

    Durchgeführte Evakuierungsübung mit Protokoll und Empfehlungen zur Optimierung.

  • Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Durchführung interner Brandschutzbegehungen

    Bei behördlichen Brandschauen begleiten wir Sie fachlich. Zusätzlich führen wir interne Brandschutzbegehungen durch, um Mängel frühzeitig zu erkennen und abzustellen.

    Nutzen für Sie

    • Sichere Vorbereitung und Begleitung bei der Behörde
    • Laufende Überprüfung des brandschutztechnischen Zustands
    • Rechtzeitige Mängelbeseitigung vor Auflagen

    Rechtliche Grundlagen

    BauO NRW, ASR A2.2, Brandschutzordnung

    Typischer Ablauf

    1. Abstimmung mit Ihnen über Umfang und Termin
    2. Begehung mit Prüfliste (Fluchtwege, Kennzeichnung, Löscher, Anlagen usw.)
    3. Dokumentation und Mängelbericht
    4. Priorisierung und Unterstützung bei der Mängelbeseitigung

    Ergebnis / Output

    Protokoll der Begehung mit Mängelliste und Handlungsempfehlungen.

  • Melden von Mängeln, Vorschlagen von Maßnahmen und Überwachung der Mängelbeseitigung

    Brandschutzmängel müssen erkannt, gemeldet und beseitigt werden. Wir erfassen Mängel, schlagen geeignete Maßnahmen vor und unterstützen Sie bei der Überwachung der Beseitigung bis zur Abnahme.

    Nutzen für Sie

    • Vollständige und nachvollziehbare Mängeldokumentation
    • Rechtzeitige und fachgerechte Beseitigung
    • Nachweis für Behörden und Versicherer

    Rechtliche Grundlagen

    ASR A2.2, Brandschutzordnung, Betriebliche Vorgaben

    Typischer Ablauf

    1. Mängelerfassung (Begehung, Prüfberichte, Anordnungen)
    2. Mängelbericht mit Priorisierung und Maßnahmenvorschlägen
    3. Abstimmung mit Ihnen über Umsetzung und Fristen
    4. Überprüfung der Beseitigung und Freigabe

    Ergebnis / Output

    Lückenlose Mängeldokumentation und Nachweis der Beseitigung.

  • Unterstützung der Führungskräfte bei regelmäßigen Unterweisungen im Brandschutz

    Beschäftigte müssen regelmäßig im Brandschutz unterwiesen werden. Wir unterstützen Führungskräfte mit Unterweisungsmaterialien, Ablaufplänen und ggf. bei der Durchführung.

    Nutzen für Sie

    • Rechtssichere und praxisnahe Unterweisungen
    • Entlastung der Führungskräfte durch vorbereitete Inhalte
    • Einheitlicher Standard in allen Bereichen

    Rechtliche Grundlagen

    ArbSchG, ASR A2.2, Brandschutzordnung

    Typischer Ablauf

    1. Abstimmung über Zielgruppe, Umfang und Intervall
    2. Bereitstellung von Unterweisungsunterlagen (Inhalte, Ablauf)
    3. Optional: Durchführung oder Co-Moderation
    4. Dokumentation der durchgeführten Unterweisungen

    Ergebnis / Output

    Durchgeführte Unterweisungen mit dokumentiertem Nachweis.

  • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall (z. B. Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)

    Neben der Grundausbildung zum Brandschutzhelfer bieten wir Fortbildungen und Schulungen für weitere Rollen an (z. B. Evakuierungshelfer, Brandschutzbeauftragte). Alle Schulungen orientieren sich an den anerkannten Regeln.

    Nutzen für Sie

    • Aktuelle und normgerechte Qualifikation Ihrer Mitarbeiter
    • Sicherer Umgang mit Aufgaben im Brandfall
    • Erfüllung der Anforderungen aus ASR A2.2 und Brandschutzordnung

    Rechtliche Grundlagen

    ASR A2.2, DGUV Information 205-023, DIN 14096

    Typischer Ablauf

    1. Festlegung der erforderlichen Rollen und Teilnehmer
    2. Durchführung der Aus- bzw. Fortbildung (Theorie und Praxis)
    3. Teilnahmebescheinigung und Empfehlung zu Wiederholungsintervallen
    4. Optional: Einbindung in Ihre Brandschutzordnung

    Ergebnis / Output

    Qualifizierte Beschäftigte mit Nachweis und aktualisierter Brandschutzorganisation.

  • Beratung im baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz

    Brandschutz besteht aus baulichem, anlagentechnischem und organisatorischem Brandschutz. Wir beraten Sie in allen drei Bereichen – von der ersten Idee über die Planung bis zur Betriebsphase.

    Nutzen für Sie

    • Ein Ansprechpartner für alle Brandschutzthemen
    • Abgestimmte Maßnahmen über alle Gewerke hinweg
    • Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit

    Rechtliche Grundlagen

    BauO NRW, ArbSchG, ASR, DIN-Normen, VdS-Richtlinien

    Typischer Ablauf

    1. Klärung Ihrer Fragestellung und Ziele
    2. Analyse der bestehenden Situation (Bau, Anlagen, Organisation)
    3. Beratung und Konzeptempfehlung
    4. Optional: Begleitung bei der Umsetzung

    Ergebnis / Output

    Klare, umsetzbare Empfehlungen im baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz.

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Wir beraten Sie gern unverbindlich – ob Konzept, Ordnung, Plan oder Schulung.