Der Brandschutzbeauftragte wird in Unternehmen zunehmend durch fachspezifische Vorschriften wie das Baurecht, das Arbeitsstättenrecht und die Anforderungen der Sachversicherer gefordert. Seine Aufgabe ist es, den Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebs oder einer Organisation, beispielsweise den Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin, in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen. Zu seinen spezifischen Aufgaben gehören:
Planung, Ausführung und Instandhaltung von Betriebsanlagen
Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
Wartung von Brandschutzeinrichtungen
Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden, Feuerwehren und Feuerversicherern
Erstellung von Notfallplänen, wie Brandschutzordnungen, Flucht- und Rettungsplänen sowie Feuerwehrplänen
Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten, z.B. von Brandschutzhelfern
Die Aufgaben, Qualifikationen und die Ausbildung von Brandschutzbeauftragten sind in der DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ beschrieben.

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