Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" sind Arbeitgeber verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa oder Fasi) zu bestellen. Diese Fachkräfte unterstützen die Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung, indem sie alle Fragen der Arbeitssicherheit und die menschengerechte Gestaltung der Arbeit beraten. Sie fungieren als Berater und Unterstützer und helfen, die Sicherheit und Gesundheit auf allen betrieblichen Ebenen zu verankern und frühzeitig in die Gestaltung von Arbeitssystemen zu integrieren. Dadurch tragen sie entscheidend zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzniveau der Beschäftigten im Unternehmen bei.
Die Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit muss schriftlich erfolgen. Die jeweiligen Berufsgenossenschaften bieten dazu Musterbestellschreiben an. Hier ist ein Beispiel für ein solches Schreiben von der BGHM.

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