Unternehmerinnen, Unternehmer und Führungskräfte tragen eine hohe Verantwortung für den Arbeitsschutz in ihren Betrieben. Die Sicherheit der Mitarbeitenden erfordert eine umfassende und kontinuierliche Auseinandersetzung mit den geltenden Vorschriften und den bestmöglichen Schutzmaßnahmen.
Um die Sicherheit im Unternehmen zu gewährleisten, sind Unternehmer und Führungskräfte verpflichtet:
Gefährdungsbeurteilung durchzuführen: Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich, die alle relevanten Risiken berücksichtigt.
Präventive Maßnahmen umzusetzen: Technische und organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefährdungen müssen getroffen und regelmäßig überprüft werden
Schutzausrüstungen bereitzustellen und instand zu halten: Persönliche Schutzausrüstungen sowie weitere Arbeitsschutzeinrichtungen sind vorzuhalten und regelmäßig zu warten.
Beschäftigte über Arbeitsrisiken zu informieren: Alle Mitarbeitenden müssen auf die spezifischen Gefahren ihrer Tätigkeit hingewiesen und geschult werden.
Jährliche Schulungen durchzuführen: Der richtige Umgang mit Schutzmaßnahmen sowie Notfallpläne sind regelmäßig zu trainieren.
Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen zu überprüfen: Regelmäßige Übungen und Kontrollen stellen sicher, dass im Ernstfall alle Beteiligten wissen, wie sie sich verhalten müssen.

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