Selbst wenn ein Unternehmer bestimmte Aufgaben und Verantwortlichkeiten für den Arbeitsschutz delegiert, bleibt die Pflicht zur Kontrolle und Überwachung immer beim Unternehmer. Dies liegt daran, dass die endgültige Verantwortung für die Einhaltung von Vorschriften und die Sicherheit am Arbeitsplatz nicht auf andere übertragen werden kann. Letztendlich trägt der Unternehmer die Verantwortung für das Wohlergehen seiner Mitarbeiter und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Daher bleibt die Überwachungspflicht stets bei ihm, unabhängig von delegierten Aufgaben.

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