Ein sicheres Arbeitsumfeld entsteht nicht von selbst, es erfordert klare Verantwortlichkeiten. Doch wer trägt welche Aufgaben haben die Akteure im Arbeitsschutz?
Arbeitgeber: Die Hauptverantwortung
Der Arbeitgeber ist laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, diese regelmäßig zu prüfen und anzupassen. Auch wenn er Aufgaben delegieren kann, bleibt die Gesamtverantwortung bei ihm.
Fachkraft für Arbeitssicherheit: Beratung & Kontrolle
Sie unterstützt den Arbeitgeber und die Führungskräfte, achtet auf die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und berät in sicherheitsrelevanten Fragen. Weisungsbefugnis hat sie nicht, außer in akuten Gefahrensituationen.
Sicherheitsbeauftragte: Kollegen mit Verantwortung
Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeiter, die sich zusätzlich für die Sicherheit am Arbeitsplatz engagieren. Sie haben keine Weisungsbefugnis, aber unterstützen dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen.
Betriebsarzt: Gesundheit im Fokus
Der Betriebsarzt berät Unternehmen zu Gesundheitsrisiken, führt Vorsorgeuntersuchungen durch und hilft, die Gesundheit der Beschäftigten langfristig zu schützen.
Arbeitsschutzausschuss: Pflicht ab 20 Mitarbeitern
Dieser Ausschuss, bestehend aus Arbeitgeber, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und weiteren Vertretern, bespricht regelmäßig Maßnahmen zur Unfallverhütung und Arbeitssicherheit.
Spezialisten für bestimmte Bereiche
In manchen Betrieben gibt es zusätzliche Beauftragte, z. B. für Brandschutz oder Gefahrstoffe usw., die sich um spezielle Risiken kümmern und dazu beraten.

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